Mit Erscheinungsdatum vom 28.10.2010 ist eine überarbeitete Fassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung über Stützen aus Brettschichtholz zur Einspannung durch Verguss in Stahlbetonfundamente erschienen. Mit der seit Mitte der 80er-Jahre anwendbaren Zulassung können Brettschicht-holzstützen ohne Zuhilfenahme mechanischer Verbindungsmittel wie Stahlbetonstützen unmittelbar in Stahlbetonfundamente eingespannt werden. Die Brettschichtholzstützen werden dazu mit einer Epoxydharzummantelung bzw. mit einem dicht verschweißten Metallkasten vor unzuträglicher Auffeuchtung geschützt. Mit der neuen Fassung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist erstmalig die Anwendung auch für Momente aus ständigen Lasten zulässig. Zudem enthält die Zulassung nunmehr ein genaueres Rechenverfahren, mit dem die Beanspruchungen bei einer reduzierten Einspannlänge nachgewiesen werden können.
„Achtung: in der Anlage 2.2 dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist ein Fehler enthalten. Dort wird als Bemessungswert der Schubfestigkeit ein Wert von fv,d=2,5N/mm² angegeben. Korrekterweise müsste, wie auch im Abschnitt 3.2.3 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, die charakteristische Schubfestigkeit fv,k=2,5N/mm² angesetzt werden.“