Klebeverbindungen müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt werden, da Klebefehler nachträglich nur sehr schwer feststellbar sind. Daher müssen die Hersteller von BS-Holz gemäß DIN 1052:2008 oder DIN 1052:2004, Abschnitt 14.1 (2) über einen Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen (sogenannte Leimgenehmigung), Bescheinigung A oder Bescheinigung B verfügen. Die Leimgenehmigung ist ein Befähigungsnachweis des Herstellers, ähnlich dem Schweißnachweis im Stahlbau.
Die Leimgenehmigung wird von der Materialprüfanstalt Universität Stuttgart - Otto Graf Institut - im Auftrag des Deutschen Institutes für Bautechnik erteilt.
Zusätzlich zur Leimgenehmigung müssen die Hersteller für alle Brettschichtholz-Festigkeitsklassen eine werkseigene Produktionskontrolle einrichten. Art und Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle ist in DIN 1052:2008 oder DIN 1052:2004, Anhang H.3 beschrieben.
Die Produkte müssen zudem durch eine von der Bauaufsicht anerkannte Stelle zertifiziert werden. Art und Umfang der für die Zertifizierung erforderliche halbjährliche Fremdüberwachung ist in DIN 1052:2008 oder DIN 1052:2004, Anhang H.4, beschrieben. Die zertifizierungspflichtigen Festigkeitsklassen müssen im Übereinstimmungszeichen Name oder Bildzeichen der Zertifizierungsstelle enthalten (s.a. Kennzeichnung).
Eine Liste der anerkannten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für BS-Holz kann über die Homepage des Deutschen Institut für Bautechnik (www.dibt.de) bezogen werden.