BS-Holz ist mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen. Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass die bauaufsichtlich geforderte Überwachung durchgeführt hat.
Vermutlich wird die Bauaufsicht künftig für alle Festigkeitsklassen die Übereinstimmungs-erklärung auf der Basis eines Zertifikates fodern (ÜZ). D.h., dass neben der Eigenüberwachung durch den Hersteller eine Überwachung und Zertifizierung (ugs. auch Fremdüberwachung genannt) durch eine anerkannte unabhängige Stelle gefordert weden dürfte. Die Ü-Zeichen werden dann den Namen oder das Bildzeichen der Zertifizierungsstelle enthalten.

Ü-Zeichen
Als zusätzliche Kennzeichnung ist BS-Holz gemäß DIN 1052:2008, Abschnitt 16 (2),mit der Festigkeitsklasse und dem Zeichen des Herstellwerkes zu kennzeichnen. Darüber hinaus muss die Zuordnung zur Herstellung durch eine entsprechende Kennzeichnung sicher gestellt sein.
Bei Brettschichtholz mit anderem Queschnittsaufbau als nach DIN 1052:2008, Tabelle F.10, ist dieser auf dem Bauteil anzugeben.
| GL 28c Musterfirma 2005-08-19 |
Kennzeichnung gemäß DIN 1052:2008
Das Ü-Zeichen und die Kennzeichnung nach DIN 1052 dürfen kombiniert werden, wenn die Kennzeichnung auf dem Bauteil erfolgt.
Wird ein vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68800-3 ausgeführt, so ist eine zusätzliche Kennzeichnung nach Abschnitt 10.2 der DIN 68800-3 erforderlich.
Bauteile, die von Mitgliedsfirmen hergestellt werden, die das Überwachungszeichen BS-Holz führen dürfen, können zusätzlich mit diesem gekennzeichnet sein.