Klebeverbindungen müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt werden, da Klebefehler nachträglich nur sehr schwer feststellbar sind. Daher müssen die Hersteller von Duobalken® und Triobalken® gemäß DIN 1052:2008 oder DIN 1052: 2004 Anhang 1 über einen Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen (sogenannte Leimgenehmigung), Bescheinigung A, B oder C verfügen. Die Leimgenehmigung ist ein Befähigungsnachweis des Herstellers, ähnlich dem Schweißnachweis im Stahlbau.
Die Leimgenehmigung wird von der Materialprüfanstalt Universität Stuttgart - Otto Graf Institut - im Auftrag des Deutschen Institutes für Bautechnik erteilt.
Zusätzlich zur Leimgenehmigung müssen die Hersteller von Duobalken® und Triobalken® eine werkseigene Produktionskontrolle einrichten und sich einer Fremdüberwachung unterwerfen. Art und Umfang sind in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung unter Verweis auf DIN 1052:2008 oder DIN 1052: 2004-08, Anhang I geregelt.