Die Querschnittsabmessungen der Buchenlamellen dürfen b x h= 160 x 30 mm, die der Fichtenholzlamellen b x h = 160 x 42 mm nicht überschreiten.
Die Höhe eines BS-Holz aus Buche darf 600 mm, die eines BS-Holz Buche Hybridträgers 900 mm nicht überschreiten. Die zulässige Breite beträgt jeweils 160 mm.
Der Querschnittsaufbau kann homogen (gekennzeichnet durch das Kürzel h hinter der Festigkeitsklasse) oder kombiniert (gekennzeichnet durch das Kürzel c hinter der Festigkeitsklasse) sein. Bei einem kombinierten Aufbau müssen die äußeren Lamellen mit gleicher Festigkeitsklasse je Seite mindestens 1/6 der Trägerhöhe H, jedoch mindestens zwei Lamellen, umfassen.
Die Anforderungen an die Festigkeit der Lamellen und der Keilzinkenverbindungen auch in Abhängigkeit des Aufbaus können der Zulassung Z-9.1-679 entnommen werden.