Können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine Detailzeichnungen zur Verfügung gestellt werden, sollten die geforderten Leistungen nur über Einzelpositionen ausgeschrieben werden. Hierbei werden das Liefern, das Abbinden, Aufstellen oder Verlegen, sofern ausnahmsweise erforderlich der vorbeugende chemische Holzschutz und die Oberflächenbehandlung, sowie die Verbindungsmittel getrennt erfasst.
Die
Abrechnung erfolgt dann über die bei einem detaillierten Aufmass ermittelten Massen. Besonders für Bauteile mit veränderlicher Querschnittshöhe sollte vereinbart werden, wie die Masse ermittelt werden, da ohne Vereinbarung das umschreibene Rechteck abgerechnet werden kann.
Zum besseren Überblick über Stückzahlen und Querschnittsabmessungen haben sich für die Ausschreibung Holzlisten bewährt.
Werden die Querschnittsabmessungen durch Breite, Höhe und Einzellänge beschrieben, sind bei Brettschichtholz folgende Abstufungen der Ausschreibungspositionen sinnvoll:
Breite |
6 bis 8 cm 10 bis 12 cm 14 bis 18 cm 20 bis 24 cm |
Höhe |
bis 12 cm über 12 bis 20 cm über 20 bis 40 cm über 40 bis 80 cm über 80 bis 120 cm über 120 cm |
Einzellänge |
bis 3 m über 5 bis 8 m über 8 bis 12 m über 12 bis 20 m über 20 m |
Die Stahlteile können nach nachfolgender Tabelle mit Angabe des
Schwierigkeitsgrades ausgeschrieben werden.
Der Begriff „Abbund“ umfasst sämtliche Arbeitsgänge, vom Aufreißen bis zur Herstellung des einbaufähigen Zustandes der einzelnen Hölzer eines Holzbauwerkes. Er findet in der Regel in der Abbundhalle des
BS-Holz-Herstellers oder des Zimmerbetriebes statt.
Das „
Aufstellen oder Verlegen“ ist die
Montage auf der Baustelle.
Schwierigkeitsgrade Stahlteile